6.09.2006 / HNA: Schwalmstadt - Zeitung in Kassel für Nordhessen und Südniedersachsen: HNA-Online
Zitat: "Die Gemeinde ist aber vom Gesetzgeber nun mal zu Zahlungen gezwungen."
Zum Beispiel im Bereich Abwasser: Da müsse die Kommune alle Ortsteile
und Außengehöfte an Kläranlagen schließen.
Kommentar:
wieso müssen sie? Weil sie Gesetzen folgen müssen, die sie
selbst gemacht haben. Folglich könnten sie sie auch ändern -
sofern sie wollen sollten.
Letztendlich kann es nur darum gehen, dass sämtliche Abwässer
einer ordnungsgemäßen Reinigung unterzogen werden
müssen, bevor sie in Gewässer eingeleitet werden. Das kann
jedoch - lt. WHG und EU-Richtlinie - ebenso durch dezentrale Anlagen
geschehen.
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