Informationsfreiheit
in Europa - 3.6.2005
Die meisten Europäischen Staaten haben
bereits ein Informationsfreiheitsgesetz
verabschiedet,
allen voran Schweden, wo Dokumente in öffentlichen
Verwaltungen
grundsätzlich zugänglich sind.
In Luxemburg, Montenegro und auch in Deutschland
wird z. Zt.
über ein solches Gesetz
beraten, in Malta und Cypern gibt es noch keins.
Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und
Nordrhein-Westfalen haben ein
Informationsfreiheits-Gesetz bereits
verabschiedet,
alle anderen Bundesländer beraten darüber,
bis auf das Saarland
und Mecklenburg-Vorpommern.
Anläßlich der Fachtagung
„Moderne Verwaltung: Zwischen
Informationsfreiheit und Datenschutz“
sagte Herr Innenminister Timm, in
Mecklenburg gäbe es keinen Bedarf für ein solches Gesetz.
Er begründete seine
Ansicht damit, dass die Bürger keinen Informationsbedarf
hätten
- er werde
jedenfalls nie nach etwas gefragt.
Für eine Demokratie halte ich es für
unerläßlich,
dass Daten
in Verwaltungen grundsätzlich öffentlich zugänglich sind
– Ausnahmen, die die
Privatsphäre schützen sind dabei selbstverständlich.
„Der Staat ist für die Menschen da“, das ist
nicht nur eine
leere Worthülse.
Wir haben das Recht und die Pflicht, in die Arbeit derer, die
wir bezahlen,
Einsicht zu nehmen. Wenn wir Einsicht nehmen wollen, geht es
zunächst
einmal um Information.
Wird eine Information verweigert - egal, ob
zulässig oder
nicht –
dann fragt sich der Bürger, was da verheimlicht werden soll und
dann
wird es erst richtig spannend.
Wird nun von unserer Regierung ein
Informationsanspruch
abgelehnt,
den es sogar in Moldawien gibt, dann wirft das doch ein
merkwürdiges Licht.
Erfahrungen aus den vier Bundesländern zeigen, dass Bürger
oft
sehr einfache Fragen stellen,
die schnell und einfach zu beantworten sind.
Mischen sich fachkundige Bürger in
weitreichende
Entscheidungen ein,
dann sollte es möglich sein, dieses Wissen zum Wohle des
Landes willkommen zu heißen.
Sich dann hinter Verwaltungsvorschriften zu
verstecken, kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.