Die
Koalition gegen Korruption
6.
März 2006 (zur sofortigen Freigabe)
-
PRESSEERKLÄRUNG -
Das Recht auf Akteneinsicht in Schleswig-Holstein soll beschränkt
werden
Weniger Rechte der
Bürger auch in Mecklenburg-Vorpommern
Die
Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert
die vom Innenministerium in Kiel geplanten Einschränkungen des
Rechts auf
Einsicht in Behördenakten in Schleswig-Holstein.
So soll u.a. das
fiskalische Handeln der Verwaltung generell vom
Informationsrecht ausgeschlossen sein. Akteneinsicht soll nicht mehr
gewährt werden,
wenn juristische Personen des Privatrechts Aufgaben der Landes- und
Kommunalverwaltung
wahrnehmen und Vorgänge mit Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen sollen -
sofern der
Betroffene nicht
zustimmt - künftig ohne jede Abwägung mit
höherrangigen Rechten grundsätzlich vom Informationsrecht
ausgenommen sein.
Auch nach dem
vorliegenden Entwurf der beiden Regierungsfraktionen in
Mecklenburg-Vorpommern
für das dortige Informationsfreiheitsgesetz
ist u.a. die Akteneinsicht in Vorgänge, die das
privatwirtschaftliche
Handeln der Verwaltung oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
betreffen,
grundsätzlich ausgeschlossen.
Transparenz in der
Verwaltung verhindert Korruption und beugt Korruption vor. Gerade
fiskalisches Handeln der Verwaltung und die Tätigkeit
von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen im Auftrage des
Staates sind nach den
bisherigen Erfahrungen besonders korruptionsanfällig.
Transparency
Deutschland appelliert an die Verantwortlichen in
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die Regelungen so zu
belassen, wie sie sich seit längerem bewährt haben. Es
besteht kein Anlass,
hiervon abzuweichen.
Im Gegenteil: Um
Korruption erfolgreich bekämpfen zu können,
muss
das
Bürgerrecht auf Auskunft und Akteneinsicht gerade derartige
Vorgänge umfassen.
Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an:
· Dieter
Hüsgen
(AG Transparenz in
der Verwaltung, Informationsfreiheitsgesetz),
Tel. 030-549898-0
Oder besuchen Sie
folgende Website: http://www.transparency.de
|