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22.11.06, Verzicht auf Beiträge würde Gebühren treiben, Ost-Thüringer Zeitung
WAZ hält an Beitragserhebung fest

Zitat:   Pahren (OTZ/IR). Was wäre, wenn der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda auf die Beitragsziehung verzichtet und stattdessen die Refinanzierung der Abwasserinvestitionen komplett über Gebühren abwickelt, die ja alle Verbraucher zu entrichten haben?1)
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Denn nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zum Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" seien Zweckverbände nicht grundsätzlich zur Beitragserhebung für Investitionen in die Abwasserbeseitigung verpflichtet. Ebenso sei eine reine Gebührenfinanzierung möglich.
2)

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.....ergänzte, dass darüber hinaus der Zweckverband dann wohl auch die mehrere Millionen Euro kräftige Finanzhilfe des Freistaates für den WAZ zurück zu zahlen hätte, "weil die an eine Beitragserhebung gebunden war".3)


Kommentar:

1) Das wäre eine wirklich "verursachergerechte" Verteilung der Kosten. Denn jeder, der Wasser verbraucht, verursacht Abwasser. Wie konnte jemand auf die Idee kommen, als Berechnungsgrundlage die Grundstücksgröße heranzuziehen?

2) Dazu ist es jetzt eigentlich zu spät. Es hätte vorher klar sein müssen, dass man sich das Geld nicht von den Grundstückseigentümern holen kann, dann wäre man vielleicht nicht auf die Idee gekommen, dermaßen viel Geld auszugeben.
Lt. Wasserversorgungsgesetz hätte man die Verteilung auch nach Wohneinheiten vornehmen können. Es klingt ja aber viel netter, wenn man hört "je Quadratmeter 2,73 Euro", als: "je Wohnung müssen 3.000 Euro bezahlt werden".

3) Das Land sollte sich gut überlegen, ob es die Gelder zurückfordert, letztlich trägt es die Verantwortung für das Debakel.
Die Finanzhilfen kamen ja nicht nur vom Bundesland, sondern zu 50 - 60 % von der EU, die die Förderung sicher an eine "Eigenbeteiligung" gebunden hat. Ein wirklich pfiffiger Kniff, diese Idee, den Eigenanteil auf die Grundstückseigentümer zu verteilen. Der weit verbreitete Neidfaktor wird sie schon ruhig halten...

Im Übrigen wird das bereits in einer Bundesvorschrift verankert sein, denn es zieht sich durch alle Bundesländer!


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