Die Kläranlage
Neustadt-Glewe ist als einstraßige Belebungsanlage mit gemeinsamer
Schlammstabilisierung seit 1996 in Betrieb und hat
eine
Reinigungskapazität von 9.700 EW.
Die Reinigungskapazität ist ausgelastet.
Für den Anschluß der in Phase 1
untersuchten Orte im
Einzugsbereich der Kläranlage Neustadt-Glewe ist in der Summe eine
Reinigungskapazität von ca. 2000 EW
erforderlich.
Diese Kapazitätsreserve ist zur Zeit nicht
vorhanden, somit sind
in der
Untersuchungsvariante A bei den Orten Hohes Feld, Hohewisch, Kronskamp,
Neuhof, Klein Laasch, Wöbbelin und Dreenkrögen
Investitionskosten zur Schaffung von Reinigungskapazität
auf der
Kläranlage Neustadt-Glewe
erforderlich. Die Kapazitätserweiterung der Kläranlage
erfolgt über den
Ausbau zu einer zweistraßigen Belebungsanlge, was eine
Kapazitätsverdoppelung auf 19.400 EW zur Folge hat.
Die Herstellungskosten der 1. Ausbaustufe der
Kläranlage und die
geschätzten Kosten der Erweiterung wurden summiert und durch
die
Anlagenkapazität 19.400 EW dividiert. Der so ermittelte Wert
(€/EW)
wurde in den Berechnungen der Variante A als Kostengröße
für die
Schaffung der erforderlichen Abwasserreinigungskapazität in Ansatz
gebracht.
Bei einer Ausbaugröße von 19.400 EW
gelten für die
Einleitung des
gereinigten Abwassers in Gewässer die Anforderungen der
Größenklasse 4
der Abwasserverordnung. Die Überwachungswerte lauten wie folgt:
CSB
BSB5
NH4-N
Nges
Pges
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=
=
=
=
=
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90
mg/l
20 mg/l
10 mg/l
18 mg/l
2 mg/l
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Auf der
Kläranlage Neustadt-Glewe gelten diese Überwachungswerte
seit der Inbetriebnahme 1996.
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