Auszug aus der

Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes
des ZkWAL
(Juli 2003)




Absatz 3.2: Vorhandene Abwasserentsorgungsanlagen

3.2.1 Vorhandene Kläranlagen des ZkWAL
3.2.1.2 Kläranlage Neustadt-Glewe

Die Kläranlage Neustadt-Glewe ist als einstraßige Belebungsanlage mit gemeinsamer
Schlammstabilisierung seit 1996 in Betrieb und hat eine Reinigungskapazität von 9.700 EW.
Die Reinigungskapazität ist ausgelastet.
Für den Anschluß der in Phase 1 untersuchten Orte im Einzugsbereich der Kläranlage Neustadt-Glewe ist in der Summe eine Reinigungskapazität von ca. 2000 EW erforderlich.

Diese Kapazitätsreserve ist zur Zeit nicht vorhanden, somit sind in der Untersuchungsvariante A bei den Orten Hohes Feld, Hohewisch, Kronskamp, Neuhof, Klein Laasch, Wöbbelin und Dreenkrögen Investitionskosten zur Schaffung von Reinigungskapazität auf der Kläranlage Neustadt-Glewe erforderlich. Die Kapazitätserweiterung der Kläranlage erfolgt über den Ausbau zu einer zweistraßigen Belebungsanlge, was eine Kapazitätsverdoppelung auf 19.400 EW zur Folge hat.

Die Herstellungskosten der 1. Ausbaustufe der Kläranlage und die geschätzten Kosten der Erweiterung wurden  summiert und durch die Anlagenkapazität 19.400 EW dividiert. Der so ermittelte Wert (€/EW) wurde in den Berechnungen der Variante A als Kostengröße für die Schaffung der erforderlichen Abwasserreinigungskapazität in Ansatz gebracht.

Bei einer Ausbaugröße von 19.400 EW gelten für die Einleitung des gereinigten Abwassers in Gewässer die Anforderungen der Größenklasse 4 der Abwasserverordnung. Die Überwachungswerte lauten wie folgt:

CSB
BSB5
NH4-N
Nges
Pges

=
=
=
=
=
90 mg/l
20 mg/l
10 mg/l
18 mg/l
  2 mg/l
                         

Auf der Kläranlage Neustadt-Glewe gelten diese Überwachungswerte seit der Inbetriebnahme 1996.