Bund
öffnet die Akten – Land unter Druck
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Informationsrechte für Bürger sorgen für
Koalitionsstreit in MV
Schwerin
Bürger erhielten
künftig leichteren Zugang zu Akten von Bundesbehörden. Das so
genannte Informationsfreiheitsgesetz hätte gestern den Bundesrat
passiert. Im Land poche der Datenschutzbeauftragte jetzt auf ein
entsprechendes Gesetz für MV. Doch die Koalition sei sich nicht
einig.
Welches Gebäude entsteht
da eigentlich in der Nachbarschaft? Wie lange dauern die Arbeiten?
Weshalb hat dieser und nicht jener Bewerber die Ausschreibung gewonnen?
Fragen, die bislang keine Behörde beantworten musste.
"Amtsgeheimnis", hieße es dann, sofern der Antragsteller kein
"berechtigtes Interesse" nachweisen könne. Das soll sich jetzt
ändern – zumindest bei Vorhaben, die in den Bereich von
Bundesbehörden fallen. Unter Berücksichtigung des
Datenschutzes soll dort künftig jeder Bürger auch ohne
Begründung Zugang zu Amtsakten erhalten. Das sähe das
Informationsfreiheitsgesetz vor, das gestern den Bundesrat passiert
hätte.
Nun würden auch im Land
die
Stimmen lauter, die ein entsprechendes Gesetz für MV fordern.
"Jetzt ist Mecklenburg-Vorpommern erst recht in der Pflicht, über
die Einführung eines Informationsanspruches der Bürger auch
gegenüber den Landesbehörden zu entscheiden", hätte
der Datenschutzbeauftragte von MV, Karsten Neumann, gestern gesagt. Der
Bürger
bezahle die Verwaltung, die seine Interessen wahrnehmen soll,
dürfe aber nicht wissen, auf welche Weise dies geschehe,
kritisierte er den "verstaubten" Ansatz. "Das Amtsgeheimnis hat seinen
Ursprung im Mittelalter, als Beamte noch Vertreter des Königs
waren."
Mit seiner Forderung käme
er aber bei der SPD nicht weiter. Während der
Koalitionspartner PDS für freie Akteneinsicht einträte,
sähe
Innenminister Gottfried Timm (SPD) keinen Handlungsbedarf.
Begründung: Bei einer Reihe von Gesetzen gäbe es bereits
freien
Zugang zu Informationen. Ansprüche könnten auch in die
Verwaltungsreform eingebettet werden, so der Minister. Außerdem
habe der Servicegedanke längst Einzug in die Amtsstuben gehalten.
Nach Auffassung der
Landesbürgerbeauftragten Heike Lorenz reicht das jedoch nicht aus.
Bei einer Fachtagung zur Verwaltung hätte sie für ein
gesetzlich geregeltes Miteinander von Bürgern und Behörden
"auf Augenhöhe" plädiert. Dies könne auch dazu
beitragen, Streit im
Vorfeld zu schlichten.
Informationsgesetze auf
Länderebene gäbe es bereits in Schleswig-Holstein,
Brandenburg,
Berlin und Nordrhein-Westfalen. Im Bundesrat hätte sich MV
gemäß Koalitionsabsprache der Stimme enthalten.
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