3. Mai 2006:
Öffentliche Anhörung in Schwerin
zum Informationsfreiheitsgesetz


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Mecklenburg-Vorpommern möchte "fiscalisches Handeln der Verwaltung"
vom Informationsanspruch der Bürger ausschließen.
Warum beraten sie denn überhaupt
über ein Informationsfreiheitsgesetz, wenn sie das gar nicht wollen?
Dazu die Pressemitteilung von Tranparency Deutschland

und mein Leserbrief, der am 11./12. März 2006
in der SVZ erschien


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Was dürfen wir eigentlich
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und was darf uns verweigert werden?


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Überraschung in Schwerin:
Umwelt- und Innenministerium bringen
 Informationsfreiheitsgesetze auf den Weg.
SVZ, 26.Oktober 2005


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Der Bund ist einen Schritt weiter
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SVZ vom 9. Juli 2005



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Ein Informationsfreiheitsgesetz für Mecklenburg
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am 1. Juni 2005 fand im Schweriner Schloß die Fachtagung:

"Moderne Verwaltung: Zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz"

statt.

Hier meine Gedanken dazu, die als Leserbrief auch an die SVZ gehen:

Informationsfreiheit in Europa - 3.6.2005

Die meisten Europäischen Staaten haben bereits ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet,
 allen voran Schweden, wo Dokumente in öffentlichen Verwaltungen grundsätzlich zugänglich sind.

In Luxemburg, Montenegro und auch in Deutschland wird z. Zt. über ein solches Gesetz
 beraten, in Malta und Cypern gibt es noch keins.

Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben ein
 Informationsfreiheits-Gesetz bereits verabschiedet,
alle anderen Bundesländer beraten darüber,
bis auf das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.

Anläßlich der Fachtagung
„Moderne Verwaltung: Zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz“
sagte Herr Innenminister Timm, in Mecklenburg gäbe es keinen Bedarf für ein solches Gesetz.
Er begründete seine Ansicht damit, dass die Bürger keinen Informationsbedarf hätten
- er werde jedenfalls nie nach etwas gefragt.

Für eine Demokratie halte ich es für unerläßlich,
dass Daten in Verwaltungen grundsätzlich öffentlich zugänglich sind
– Ausnahmen, die die Privatsphäre schützen sind dabei selbstverständlich.

„Der Staat ist für die Menschen da“, das ist nicht nur eine leere Worthülse.
Wir haben das Recht und die Pflicht, in die Arbeit derer, die wir bezahlen,
Einsicht zu nehmen. Wenn wir Einsicht nehmen wollen, geht es zunächst einmal um Information.

Wird eine Information verweigert - egal, ob zulässig oder nicht –
dann fragt sich der Bürger, was da verheimlicht werden soll und dann wird es erst richtig spannend.

Wird nun von unserer Regierung ein Informationsanspruch abgelehnt,
den es sogar in Moldawien gibt, dann wirft das doch ein merkwürdiges Licht.
Erfahrungen aus den vier Bundesländern zeigen, dass Bürger oft sehr einfache Fragen stellen,
die schnell und einfach zu beantworten sind.

Mischen sich fachkundige Bürger in weitreichende Entscheidungen ein,
dann sollte es möglich sein, dieses Wissen zum Wohle des Landes willkommen zu heißen.
Sich dann hinter Verwaltungsvorschriften zu verstecken, kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.

Auf der Internetseite www.pro-information.de wurden Unterschriften gesammelt, um die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene zu unterstützen.

Wer eine solche Initiative für Mecklenburg unterstützen möchte, sende bitte eine mail an:


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