Die Koalition gegen Korruption


6. März 2006 (zur sofortigen Freigabe)
- PRESSEERKLÄRUNG -

Das Recht auf Akteneinsicht in Schleswig-Holstein soll beschränkt werden

Weniger Rechte der Bürger auch in Mecklenburg-Vorpommern

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die vom Innenministerium in Kiel geplanten Einschränkungen des Rechts auf Einsicht in Behördenakten in Schleswig-Holstein.
So soll u.a. das fiskalische Handeln der Verwaltung generell vom Informationsrecht ausgeschlossen sein. Akteneinsicht soll nicht mehr gewährt werden, wenn juristische Personen des Privatrechts Aufgaben der Landes- und Kommunalverwaltung wahrnehmen und Vorgänge mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sollen - sofern der
Betroffene nicht zustimmt - künftig ohne jede Abwägung mit höherrangigen Rechten grundsätzlich vom Informationsrecht ausgenommen sein.
Auch nach dem vorliegenden Entwurf der beiden Regierungsfraktionen in
Mecklenburg-Vorpommern für das dortige Informationsfreiheitsgesetz ist u.a. die Akteneinsicht in Vorgänge, die das privatwirtschaftliche Handeln der Verwaltung oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen.
Transparenz in der Verwaltung verhindert Korruption und beugt Korruption vor. Gerade fiskalisches Handeln der Verwaltung und die Tätigkeit von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen im Auftrage des Staates sind nach den bisherigen Erfahrungen besonders korruptionsanfällig.
Transparency Deutschland appelliert an die Verantwortlichen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die Regelungen so zu belassen, wie sie sich seit längerem bewährt haben. Es besteht kein Anlass, hiervon abzuweichen.
Im Gegenteil: Um Korruption erfolgreich bekämpfen zu können, muss
das Bürgerrecht auf Auskunft und Akteneinsicht gerade derartige Vorgänge umfassen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
· Dieter Hüsgen
(AG Transparenz in der Verwaltung, Informationsfreiheitsgesetz),
Tel. 030-549898-0
Oder besuchen Sie folgende Website: http://www.transparency.de




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